schlachten

« Back to Glossary Index

Angler verstehen unter „schlachten“ das Töten eines Fisches zum menschlichen Verzehr. Wer Fische betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen (laut Tierschutz-Schlachtverordnung). Angler gelten mit erfolgreich bestandener Fischerprüfung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als sachkundig im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Angeln - Natur erleben
« zurück zur Übersicht der Fachbegriffe
In Kategorie: