Messergesetz

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Das Waffengesetz umfasst auch Messer und wurde wiederholt geändert – hier ist der Stand Oktober 2024 berücksichtigt. Messer sind zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Umfeld dieser, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen komplett untersagt. Angler führen ein Messer öffentlich, und einige Einschränkungen sind bei der Ausübung unseres Hobbys zu beachten. Ein feststehendes Messer (sogenanntes Fahrtenmesser) mit einer Klingenlänge bis zu 12 cm sollte in jedem Fall beim Angelausflug unproblematisch sein. Ein Taschenmesser (sogenanntes Klappmesser) kann ich zum Angeln mitnehmen, wenn ich zum Öffnen beide Hände benötige. Solch ein klassisches Taschenmesser darf eine feststellbare Klinge haben. Von einem feststellbaren und gleichzeitig einhändig zu bedienenden Taschenmesser ist dringend abzuraten. Nicht erlaubte Einhandmesser sind arretierbar und haben eine Öffnunghilfe, beispielsweise einen Pin oder eine Öse in der Klinge.

Der DAFV schreibt am 18.10.2024: „In § 42 des Gesetzesentwurfes wurde § 42b, hinzugefügt, welcher sich unmittelbar auf das Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr bezieht. Die Ausnahmen von diesem Verbot sind dieselben wie in den Waffenverbotszonen. Das heißt, solange der Angler ein Messer sicher im Gepäck verstaut und bei einer Kontrolle z.B. über einen gültigen Fischereierlaubnisschein sein „berechtigtes Interesse“ nachweist, greift die Ausnahmeregelung.“ Ferner geht der DAFV davon aus, „dass der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung keine relevanten negativen Auswirkungen für die Angelfischerei hinsichtlich des Erwerbs, des Besitzes, des zumutbaren Transportes zum Angelplatz, sowie der Verwendung geeigneter Messer beim Angeln im Rahmen der vorgesehenen Ausnahmeregelungen vorsieht.“

Achtung: Der Handel (gerade per Internet aus dem Ausland) bietet alle möglichen Arten von Messern an. Darunter sind auch Butterfly-, Fall-, und Faustmesser, deren Besitz schon seit Jahren verboten ist. Dolche mit beidseitig geschliffener Klinge, Einhandmesser und feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge darf man außerhalb der eigenen vier Wände (seines Grundstücks) nicht führen. Meine Auflistung enthält nur einige Beispiele und ist nicht vollständig.

Im Ausland gelten oft völlig abweichende Regelungen. Bitte vor der Reise sorgfältig informieren.

Alle obigen Informationen erfolgen ohne Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit.

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