Wenn der Angler nicht selbst Eigentümer eines Fischereirechtes oder Fischereipächter ist, benötigt er für die meisten Gewässer in Deutschland, wo er seinem Hobby nachgehen möchte, einen Fischereierlaubnisschein. Der Erlaubnisschein wird in einigen Regionen auch Gewässerschein genannt. Er wird für einen definierten Zeitraum ausgestellt (Tageskarte bishin zum Jahresschein). Diese schriftliche Erlaubnis gilt dann für das genau benannte Gewässer bzw. die Gewässerabschnitte und ist mitzuführen.
>>siehe Fischereischein Angler werden
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