Was kostet ein Angelschein ?
In NRW gibt es eine Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung. Die Gebühren sollten also in allen Gemeinden und Städten in NRW gleich sein.
Einige uns Angler betreffende Gebühren sind hier aufgelistet (Infostand Juli 2016). Nach dem Landesfischereigesetz wird mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben.
- Erteilung eines Jahresfischereischeins – Gebühr Euro 8 plus 8 Euro Fischereiabgabe
- Erteilung eines Fünfjahresfischereischeins – Gebühr Euro 24 plus 24 Euro Fischereiabgabe
- Erteilung eines Jugendfischereischeins – Gebühr Euro 4 plus 4 Euro Fischereiabgabe
- Erteilung eines Sonderfischereischeins – Gebühr Euro 8 plus 8 Euro Fischereiabgabe
- Erteilung eines Sonderfischereischeins für fünf Jahre – Gebühr Euro 24 plus 24 Euro Fischereiabgabe
- Ablegen der Fischereiprüfung – Gebühr Euro 50
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts – Gebühr Euro 15