NRW – digitaler Fischereischein

zitiert aus dem Newsletter des LVF Westfalen und Lippe e.V. vom 19. Juni 2026:

Änderung des Fischereigesetzes NRW – Einführung des digitalen Fischereischeins

Der Landtag NRW hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die größten Veränderungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzehnten in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 im Überblick:

  • Fischerprüfung und Fischereischein bereits ab 12 Jahren
  • Abschaffung des Jugendfischereischeins
  • Vereinfachungen für Jugendliche beim Angeln
  • Einführung des digitalen Fischereischeins
  • Fischereischein auf Lebenszeit
  • Digitale Zahlung der Fischereiabgabe
  • Weniger Bürokratie für Anglerinnen und Angler

Besonders freuen wir uns über die Herabsetzung des Mindestalters für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre, womit Jugendliche dann mit entsprechendem Fischereischein schon ab 12 Jahren allein angeln können.

Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.

Die neuen Regelungen sollen das Angeln einfacher, moderner und familienfreundlicher machen und gleichzeitig die Fischereiverwaltung fit für die Zukunft aufstellen.

Auf dem YouTube-Kanal des Fischereiverbandes NRW erläutert Uli Beyer heute ab 17 Uhr weitere Details zum Thema:

» Zum YouTube-Kanal


mein Zusatz:

  • Fischereiabgabe für Gastangler aus anderen Bundesländern kommt ab Juli 2026. Zum Zeitpunkt der Fischereiausübung im Land Nordrhein-Westfalen muss die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichtet sein. Daher müssen zukünftig auch Fischereischeininhaberinnen und -inhaber aus anderen Bundesländern die Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen bezahlen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.
  • Gefälschte Fischereischeine gesucht. „Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.“ file:///C:/Users/rrvos/Downloads/2026-06-18_FAQ_B%C3%BCrgerinnen_und_B%C3%BCrger_206-06-15.pdf
  • Kosten für den Fischereischein steigen. Nach obig verlinktem Dokument werden die Kosten für Fischereischein auf Lebenszeit bei Beantragung online 18 € und bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde 30 € betragen. Dazu kommt dann z.B. der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre in Höhe von 42 € (online) oder 50 € (bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde). Eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW – Anlage 7 AVwGebO NRW – Tarifstelle 7.7 steht wohl noch aus.