Eine Person, die keinen gültigen Fischereischein hat und / oder für das entsprechende Gewässer (oder den entsprechenden Gewässerabschnitt) keinen gültigen Fischereierlaubnisschein besitzt, wird im Volksmund als Schwarzangler bezeichnet.
>>siehe Fischwilderei Fischdiebstahl Fischereischein Fischereierlaubnisschein
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