Die Binnenfischerei wird durch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. In Nordrhein-Westfalen existiert seit 1972 ein Landesfischereigesetz, und der Fischereischein ist seither dem Sinn nach ein Landesfischereischein. Dennoch kann man im Urlaub problemlos mit diesem Fischereischein eine Gastkarte (Fischereierlaubnisschein) in einem anderen Bundesland bekommen.
Somit gibt es den alten „Bundesfischereischein“ seit gut 50 Jahren in NRW nicht mehr.
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