Wohnsitzprinzip

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Die Fischerprüfung ist in NRW da abzulegen, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dies ist fast vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. Aus besonderem Grund kann eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde erteilt werden.

>>siehe Fischerprüfung

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