Angler verstehen unter „schlachten“ das Töten eines Fisches zum menschlichen Verzehr. Wer Fische betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen (laut Tierschutz-Schlachtverordnung). Angler gelten mit erfolgreich bestandener Fischerprüfung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als sachkundig im Sinne des Tierschutzgesetzes.
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