Bei einer Kontrolle in deutschen Binnengewässern werden der Fischereischein, der Fischereierlaubnisschein, das Angelgerät und ggf. der Fang kontrolliert. Kontrollen können bereits durchgeführt werden, wenn sich der Angler mit fangfertigem Gerät (also im nicht verpackten Zustand) am Gewässer aufhält. Fischereiaufseher der Unteren Fischereibehörden in NRW tragen eine Marke und weisen sich mit einem entsprechenden Lichtbildausweis aus.
Wer darf kontrollieren ? Es gibt unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Kontrollberechtigt sind die Polizei, die Wasserschutzpolizei, die Fischereiaufseher und meistens die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden. In manchen Fällen sind auch Berufsfischer (auf ihren Gewässern) und sogar Vereinsmitglieder zu Kontrollen an ihren Vereinsgewässern berechtigt.
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