Bundesfischereischein

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Ein einheitlicher Fischereischein für die Bundesrepublik Deutschland existiert nicht. Die Binnenfischerei wird durch die Fischereigesetze und Verordnungen der einzelnen Länder geregelt. Die irreführende Bezeichnung „Bundesfischereischein“ wird meist von Laien verwendet. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise mit Jahresbeginn 1973 das Landesfischereigesetz vom 11. Juli 1972 in Kraft getreten. Selbstverständlich kann man im Urlaub problemlos mit diesem Fischereischein aus NRW eine Gastkarte (Fischereierlaubnisschein) in einem anderen Bundesland bekommen.

>>siehe Fischereischein Fischereierlaubnisschein

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