Die bestandene Fischerprüfung (Angelprüfung, Anglerprüfung, Fischereiprüfung oder Sportfischerprüfung) ist ein Sachkundenachweis. In vielen Bundesländern Deutschlands ist die Fischerprüfung Voraussetzung, um einen Fischereischein zu beantragen.
>>siehe Fischereischein Wohnsitzprinzip
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